Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der YISU GROUP GmbH unter der Marke AUX Container.

1.2 Sie gelten insbesondere für die Planung, Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Montage von:

  • Bürocontainern
  • Wohncontainern
  • Sanitär- und WC-Containern
  • Verkaufs- und Gastronomiecontainern
  • Lager- und Technikcontainern
  • Pförtnercontainern
  • Schul- und Kindergartencontainern
  • Modulgebäuden und Containeranlagen
  • Tiny Houses und Wohnmodulen
  • Wohncontainern auf Anhängern
  • Stahlrahmen- und Schwerstahlkonstruktionen

Hallen, Sonderbauten und kundenspezifischen Konstruktionen

Zubehör, technischen Ausstattungen und ergänzenden Dienstleistungen

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich unterscheiden.

1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.5 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.6 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • unsere schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung,

die beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages oder

die Ausführung beziehungsweise Lieferung der vereinbarten Leistung.

2.3 Angaben auf Webseiten, in Prospekten, Konfiguratoren, Anzeigen, Preislisten, Visualisierungen und Produktdarstellungen stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.4 Technische Zeichnungen, Pläne, Visualisierungen, Abbildungen, Gewichtsangaben, Maße und technische Beschreibungen dienen der Konkretisierung des Projekts. Verbindlich sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung beziehungsweise in den Vertragsunterlagen ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften.

2.5 Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen bedürfen zu ihrer Dokumentation mindestens der Textform.

3. Individuelle Fertigung und Planungsgrundlagen

3.1 Unsere Produkte werden überwiegend individuell nach den Anforderungen des Kunden geplant und hergestellt.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle für Planung und Ausführung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Grundstücks- und Standortangaben
  • Zufahrts- und Aufstellsituation
  • Maße und Höhen
  • Nutzungszweck
  • Boden- und Fundamentbedingungen
  • Medienanschlüsse
  • behördliche Vorgaben
  • Schneelast-, Windlast- und Brandschutzanforderungen
  • Ausstattungs- und Materialwünsche
  • notwendige Genehmigungen

Pläne und Bestandsunterlagen

3.3 Mehrkosten oder Verzögerungen, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Informationen entstehen, trägt der Kunde, soweit er diese Umstände zu vertreten hat.

3.4 Änderungen nach erfolgter Planungsfreigabe können nur berücksichtigt werden, wenn sie technisch und organisatorisch noch möglich sind. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen werden dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt.

3.5 Produktionsübliche, technisch notwendige oder geringfügige Abweichungen bei Maßen, Farben, Oberflächen, Maserungen und Materialstrukturen bleiben zulässig, sofern die vereinbarte Funktion und Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

4. Technische Unterlagen, Statik und Genehmigungen

4.1 Soweit vereinbart, erstellen oder beschaffen wir technische Zeichnungen, statische Berechnungen, Planungsunterlagen und weitere projektbezogene Dokumente.

4.2 Der konkrete Umfang dieser Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

4.3 Eine Baugenehmigung, Nutzungsänderung oder sonstige behördliche Genehmigung ist nur dann Bestandteil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.4 Wird die Beantragung einer Genehmigung übernommen, schulden wir eine fachgerechte Antragstellung, jedoch keinen bestimmten Ausgang des behördlichen Verfahrens. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde.

4.5 Behördliche Gebühren, Prüfgebühren, Vermessungskosten, Bodengutachten, externe Fachplanungen und sonstige Drittleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.6 Ohne abweichende Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für Aufstellung, Nutzung und Betrieb des Produkts erfüllt sind.

5. Preise

5.1 Sämtliche Preise werden in Euro angegeben.

5.2 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich ausgewiesene Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

5.3 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise grundsätzlich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.4 Im vereinbarten Preis sind ausschließlich die ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen enthalten.

5.5 Zusätzliche Leistungen, Änderungen, Wartezeiten, erschwerte Zufahrten, besondere Kranstellungen, behördliche Auflagen, nicht erkennbare Standortbedingungen oder sonstige Zusatzaufwendungen können gesondert berechnet werden, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.

6.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann folgende Zahlungsstaffel gelten:

50 Prozent Anzahlung nach Auftragserteilung

  • 40 Prozent vor Auslieferung beziehungsweise nach Fertigstellungsanzeige

10 Prozent nach Lieferung oder Montage

6.3 Bei reinen Liefergeschäften ohne Montage kann die vollständige Restzahlung vor Verladung oder Auslieferung vereinbart werden.

6.4 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten.

6.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

6.6 Bei erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ausbleibenden Teilzahlungen oder sonstigen wesentlichen Vertragsverletzungen dürfen wir weitere Leistungen bis zur Stellung einer angemessenen Sicherheit aussetzen.

7. Liefer- und Leistungszeit

7.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

7.2 Angegebene Lieferzeiten beginnen erst, wenn:

  • der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,
  • die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist,
  • sämtliche technischen Fragen geklärt sind,
  • notwendige Freigaben vorliegen,
  • der Kunde erforderliche Unterlagen bereitgestellt hat und

gegebenenfalls notwendige Genehmigungen vorliegen.

7.3 Nachträgliche Änderungen oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.

7.4 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Epidemien, erhebliche Lieferkettenstörungen, Energieausfälle oder unverschuldete Materialengpässe, verlängern vereinbarte Fristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

7.5 Bei größeren Stückzahlen oder umfangreichen Anlagen sind Teillieferungen und abschnittsweise Montagen zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder vereinbart wurde.

8. Lieferung, Transport und Entladung

8.1 Die Lieferung erfolgt an die vertraglich vereinbarte Lieferadresse.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig für eine ausreichend befestigte, tragfähige, freie und gefahrlos befahrbare Zufahrt zu sorgen.

8.3 Der Kunde muss sicherstellen, dass Transportfahrzeuge, Anhänger, Kräne und Montagefahrzeuge den Liefer- und Aufstellort erreichen und dort sicher arbeiten können.

8.4 Hindernisse wie Leitungen, Bäume, Überdachungen, enge Zufahrten, Baustelleneinrichtungen, parkende Fahrzeuge oder nicht tragfähige Flächen sind uns rechtzeitig mitzuteilen.

8.5 Entstehen aufgrund unzureichender Zufahrt, fehlender Vorbereitung, Wartezeiten oder nicht mitgeteilter Hindernisse zusätzliche Kosten, trägt diese der Kunde, soweit er die Ursache zu vertreten hat.

8.6 Die Entladung und Kranstellung sind nur Bestandteil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.7 Holt der Kunde das Produkt selbst oder durch einen von ihm beauftragten Spediteur ab, gehen Organisation, Ladungssicherung und Transportrisiko nach den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der getroffenen Vereinbarung auf den Kunden über.

9. Fundamente und bauseitige Voraussetzungen

9.1 Fundamente, Bodenplatten, Punktfundamente, Anschlüsse und sonstige bauseitige Leistungen sind nur Bestandteil unseres Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.2 Werden Fundamente durch den Kunden oder Dritte erstellt, müssen sie den von uns vorgegebenen Maßen, Höhen, Tragfähigkeiten und Toleranzen entsprechen.

9.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit des Baugrunds, soweit kein Bodengutachten oder keine entsprechende Prüfung durch uns ausdrücklich beauftragt wurde.

9.4 Mehrkosten und Verzögerungen aufgrund mangelhafter, unvollständiger oder nicht maßgerechter Vorleistungen trägt der Kunde, soweit er diese zu vertreten hat.

9.5 Notwendige Medienanschlüsse, insbesondere Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation und Erdung, müssen zum vereinbarten Zeitpunkt fachgerecht vorhanden sein, sofern sie nicht Teil unseres Auftrags sind.

10. Montage

10.1 Montageleistungen werden nach dem vertraglich vereinbarten Umfang ausgeführt.

10.2 Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort zum vereinbarten Termin frei zugänglich, geräumt, sicher und montagereif ist.

10.3 Bei mehrteiligen Anlagen werden die Module vor Ort verbunden, abgedichtet und entsprechend der vereinbarten Ausführung innen und außen geschlossen.

10.4 Notwendige Strom- und Wasserversorgung für Montagearbeiten sowie angemessene Sanitärmöglichkeiten sind vom Kunden bereitzustellen, soweit nicht anders vereinbart.

10.5 Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund nicht erfüllter bauseitiger Voraussetzungen können gesondert berechnet werden.

10.6 Der Kunde oder ein bevollmächtigter Vertreter soll bei Fertigstellung beziehungsweise Abnahme anwesend sein.

11. Abnahme

11.1 Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, ist der Kunde nach vertragsgemäßer Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet.

11.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

11.3 Bekannte Mängel und Restarbeiten sind in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten.

11.4 Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.

11.5 Die Inbetriebnahme, Nutzung oder Weitergabe des Produkts kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als Abnahme gewertet werden, sofern der Kunde die Abnahme nicht zuvor wegen eines wesentlichen Mangels berechtigt verweigert hat.

12. Gefahrübergang

12.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.

12.2 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transporteur auf den Kunden über, soweit keine Montage durch uns vereinbart ist.

12.3 Bei vereinbarter Montage geht die Gefahr grundsätzlich mit Abnahme der Montageleistung über.

12.4 Verzögert sich Versand, Lieferung oder Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr im gesetzlich zulässigen Umfang mit Eintritt der Verzögerung auf den Kunden über.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis unser Eigentum.

13.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

13.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware ohne unsere vorherige Zustimmung weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen, soweit nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr etwas anderes gilt.

13.4 Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren.

14. Mitwirkungspflichten des Kunden

14.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig vorzunehmen.

14.2 Hierzu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung korrekter Projektinformationen
  • rechtzeitige Planfreigaben
  • Herstellung der Zufahrt
  • Vorbereitung des Aufstellorts

Bereitstellung geeigneter Fundamente

  • Einholung erforderlicher Genehmigungen, soweit nicht beauftragt
  • Sicherstellung notwendiger Anschlüsse
  • Koordination anderer Gewerke

Benennung eines erreichbaren Ansprechpartners

14.3 Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, dürfen wir Termine angemessen verschieben und hierdurch entstehende Zusatzkosten berechnen.

15. Mängelrechte

15.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts rechtlich Zulässiges abweichend geregelt ist.

15.2 Ein Mangel liegt nicht vor bei:

  • üblichen und technisch unvermeidbaren Maßtoleranzen
  • geringfügigen Farb- oder Oberflächenabweichungen
  • materialtypischen Eigenschaften
  • Verschleiß
  • Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung
  • fehlender oder ungeeigneter Wartung
  • eigenmächtigen Änderungen oder Reparaturen
  • ungeeigneten Fundamenten oder Baugrundverhältnissen
  • fehlerhaften bauseitigen Anschlüssen
  • ungewöhnlichen äußeren Einwirkungen
  • Überschreitung vereinbarter Belastungsgrenzen

Schäden infolge höherer Gewalt

15.3 Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

15.4 Art und Umfang der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten, soweit das Gesetz kein Wahlrecht des Kunden vorsieht.

15.5 Unternehmer müssen erkennbare Mängel unverzüglich nach Ablieferung beziehungsweise Abnahme in Textform anzeigen. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt.

15.6 Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.

16. Garantie

16.1 Eine eigenständige Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugesagt wurde.

16.2 Umfang, Dauer, Voraussetzungen und Ausschlüsse einer Garantie ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung.

16.3 Gesetzliche Mängelrechte bleiben von einer zusätzlichen Garantie unberührt.

17. Haftung

17.1 Wir haften unbeschränkt:

    bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

    • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

    bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,

    bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, soweit sich die Garantie auf den eingetretenen Schaden bezieht.

    17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    17.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    17.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

    17.5 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

    18. Widerrufsrecht für Verbraucher

    18.1 Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

    18.2 Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei Verträgen über Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

    18.3 Da unsere Container, Module, Tiny Houses, Stahlkonstruktionen und sonstigen Produkte regelmäßig nach individuellen Maßen, Grundrissen, Farben, Ausstattungen oder technischen Anforderungen gefertigt werden, kann bei entsprechend individualisierten Produkten kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

    18.4 Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit erforderlich, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

    19. Stornierung und Vertragsbeendigung

    19.1 Ein freies Recht zur Stornierung besteht nur, soweit es gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart wurde.

    19.2 Bei einer vom Kunden gewünschten Vertragsaufhebung können bereits entstandene Planungs-, Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und sonstige Aufwendungen sowie ein gegebenenfalls entstandener Schaden berechnet werden.

    19.3 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

    19.4 Bereits individuell beschaffte Materialien, erstellte Planungen und begonnene Sonderanfertigungen werden bei einer Vertragsbeendigung nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

    20. Schutzrechte an Planungen und Unterlagen

    20.1 Sämtliche von uns erstellten Angebote, Zeichnungen, Konstruktionen, statischen Konzepte, Visualisierungen, Berechnungen, Pläne und sonstigen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

    20.2 Sie dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder zur Herstellung durch andere Unternehmen verwendet werden.

    20.3 Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.

    20.4 An nicht beauftragten Entwürfen und Angebotsunterlagen werden keine Nutzungsrechte übertragen.

    21. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

    21.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.

    21.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

    21.3 Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

    22. Referenznutzung

    22.1 Wir dürfen fertiggestellte Projekte zu Referenz- und Dokumentationszwecken fotografieren und in sachlicher Form verwenden, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Rechte verletzt werden.

    22.2 Bei privaten Grundstücken, identifizierbaren Personen oder vertraulichen Projekten erfolgt eine Veröffentlichung nur mit erforderlicher Zustimmung beziehungsweise in anonymisierter Form.

    23. Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

    Weitere Informationen enthält die auf unserer Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

    24. Anwendbares Recht

    24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

    24.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

    25. Gerichtsstand

    25.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Augsburg.

    25.2 Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

    25.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

    26. Vertragssprache

    Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch.

    Werden Unterlagen zusätzlich in englischer oder einer anderen Sprache bereitgestellt, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

    27. Schlussbestimmungen

    27.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen.

    27.2 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

    27.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Stand: Juli 2026